-
Das Kurzgutachten
Der praktische und ideale "Allrounder" unter den Gutachten
Das Kurzgutachten
DAS KURZGUTACHTEN FÜR WOHNIMMOBILIEN
Bei fast 90% aller Bewertungsfälle ist kein volles Verkehrswertgutachten erforderlich!
Das Kurzgutachten wurde bei folgenden Bewertungsanlässen eingesetzt:
Bewertung von Wohnimmobilien:
- unbebaute Grundstücke
- Reihenhäuser
- Doppelhaushälften
- freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser
- Mehrfamilienhäuser
- Eigentumswohnungen
- Villen
Bewertung bei folgenden Anlässen:
- Ankauf einer Immobilie
- Verkauf einer Immobilie
- Erbfall
- Scheidung
- Finanzierung
- Entschädigung
Das ideale Kurzgutachten
Weshalb ein verkürztes Kurzgutachten oft genügt
Das Kurzgutachten stellt die abgekürzte Variante des umfassenden schriftlichen Verkehrswertgutachtens gemäß § 194 BauGB dar. Es hat sich in diversen Anwendungsfällen in der Vergangenheit bewährt, darunter:
- Scheidungen oder Trennungen
- Erbauseinandersetzungen
- Gutachten für das Betreuungsgericht
- Familieninterne Schenkungen
- Erbschaftssteuer
Wichtig: Das Kurzgutachten ist definitiv nicht für gerichtliche Auseinandersetzungen geeignet! Gerichte verlangen in der Regel umfassende Verkehrswertgutachten (Marktwertgutachten) gemäß § 194 BauGB. Weiterhin
verlangen die meisten Gerichte Gutachten von vereidigten Sachverständigen.
Zeit- und kostensparend dank Effizienz!
Im Vergleich zum Verkehrswertgutachten ist das Kurzgutachten sowohl finanziell erschwinglicher als auch deutlich schneller fertiggestellt.
Normalerweise innerhalb von 14 Tagen nach dem Vor-Ort-Termin. Dabei bleibt es trotzdem für den Normalbürger und Laien verständlich und schlüssig, wodurch es eine solide Grundlage für Ihre Entscheidungen bildet. Der Hauptunterschied liegt im Umfang der schriftlichen Ausführungen.
Detailreichtum ist nicht immer notwendig! Das Wichtige ist, dass Sie ein kostengünstiges und aussagekräftiges verständliches Gutachten für den spezifischen Zweck erhalten. Diesen Anforderungen entspricht das Kurzgutachten
vollumfänglich.
Kosten für ein Kurzgutachten

Welche Leistungen sind darin enthalten
Gemeinsamer Termin vor Ort
Bei dem Bewertungsobjekt erfolgt eine gemeinsame Begehung.
Hierbei erfolgt eine ausführliche Beratung und Beurteilung des Allgemeinzustandes vor Ort.
Schnelle Ausarbeitung des Gutachtens
Normalerweise erfolgt die Ausarbeitung des Gutachtens innerhalb 14 Tage nach dem Ortstermin und der Voraussetzung, dass alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Pauschalpreis
Sie bekommen ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis ohne versteckte Kosten. Kosten ab 1.250 Euro inkl. gesetzlicher MwSt.
Der Festpreis umfasst den Vor-Ort-Termin mit der Objektbesichtigung sowie die schriftliche Ausarbeitung des Gutachtens, das in der Regel weit über 20 Seiten inklusive eines Bildanhangs umfasst.
In der Pauschale enthalten sind:
Dieses Pauschalangebot gilt ausschließlich für standardmäßige Wohnimmobilien, also für Reihenhäuser, Doppelhaushälften, Ein- oder Zweifamilienhäuser und Wohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von maximal 180 m².
Das Pauschalangebot ist auch abhängig vom Zustand der Immobilie. Sollte die Bausubstanz erhebliche Instandhaltungsrückstände aufweisen, was eine umfangreiche Schadens- und Sanierungsbewertung erfordert, muss der zusätzliche Aufwand von einem Bausachverständigen separat übernommen werden.
In der Pauschale enthalten sind:
- Ein Zeitaufwand von 2 Stunden für den Ortstermin einschließlich der An- und Abfahrt
- An- und Abfahrtskosten innerhalb eines Radius von 20 km ab unserem Büro in Mainz-Laubenheim. Die An- und Abfahrt erfolgt nicht zu den Hauptverkehrszeiten.
Nicht im Preis enthalten sind die Bewertung bestimmter Belastungen und die Besorgung von Unterlagen (siehe Zusätzliche Kosten und Beratungsleistungen)
Erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen sind für die Erstellung eines Gutachtens nötig und soweit möglich kostenfrei vom Auftraggeber auszuhändigen:
- Baujahr (auch Angaben zu späteren An- oder Ausbauten)
- die Grundrisse & Pläne mit Außenmaß (von der Baubehörde genehmigt)
- die Wohnflächenberechnung und Nutzflächenberechnung (von der Baubehörde genehmigt)
- ein aktueller Auszug aus dem Grundbuch (nicht älter als 3 Monate)
- die Angaben möglichst mit Datum zu den durchgeführten Sanierungen und den Modernisierungen (möglichst mit Rechnungen)
- Ihnen bekannte Schäden und Mängel
- die Teilungserklärung meist bei Wohnungseigentum, aber auch oft bei Reihenhäusern und Doppelhaushälften auf geteilten Grundstücken.
- ein aktueller gültiger Energieausweis
Es ist absolut normal, dass Sie nicht alle Unterlagen zur Verfügung haben.
Wir können diese für Sie bei öffentlichen Behörden einsehen oder anfordern. Dafür berechnen wir die Kosten nach Zeitaufwand (Assistentin) zzgl. der Kostennote für die angeforderten Unterlagen.
Zusätzliche Kosten und Beratungsleistungen
Die Beratungsleistungen können auf Ihre Anforderung individuell ausgeführt werden.
Die Zusatzleistungen werden wir folgt abgerechnet:
Belastungen
Die Bewertung von Belastungen (Wohnrecht, Erbbaurecht usw.) werden pro Belastung pauschal abgerechnet.
178,50 Euro inkl. gesetzlicher MwSt. pro Belastung
Stundensatz
Belastungen
Die Bewertung von Belastungen (Wohnrecht, Erbbaurecht usw.) werden pro Belastung pauschal abgerechnet.
178,50 Euro inkl. gesetzlicher MwSt. pro Belastung
Stundensatz
für den Gutachter und die Assistentin
150,00 Euro inkl. gesetzlicher MwSt. Gutachter
60,00 Euro inkl. gesetzlicher MwSt. Assistentin
Die Stundenkosten werden pro angefangenen 15 Minuten abgerechnet.
Fahrtkosten
Ab einer zweiten Anfahrt* oder für jeden Kilometer über dem pauschalen Radius von 20 Kilometer.
pro Kilometer 0,72 Euro inkl. gesetzlicher MwSt.
*Anfahrten erfolgen ausschließlich außerhalb der Hauptverkehrszeiten.
