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Professionelle Wohnflächenberechnung
Vermeiden Sie teure Fehler durch die Angabe einer falschen Wohnfläche.
Professionelle Wohnflächenberechnung
Falsche Wohnflächenangaben
– unwissenden Privatverkäufern drohen hohe Schadensersatzforderungen
Viele private Verkäufer glauben, den Immobilienverkauf ohne Makler realisieren zu können.
Doch auf professionelle Hilfe eines Fachmanns zu verzichten, kann den Privatverkäufer teuer zu stehen kommen.
Köhler Immobilien GmbH als qualifizierter Makler aus Nackenheim und Mainz zeigt Ihnen die Risiken auf und gibt Ihnen wertvolle Experten-Tipps.
"Bereits jetzt ist es so, dass die Verkäufer für die Fläche haften, d.h. entspricht die Wohnflächenangabe nicht der tatsächlichen Wohnfläche, droht dem Verkäufer eine Schadenersatzforderung".
Neben einer Minderung des Verkaufspreises kommen auf den Verkäufer im Schadenersatzfall weitere Kosten zu. So muss er die Finanzierungs- und Notarkosten sowie die Steuern, die der Käufer auf den höheren Kaufpreis gezahlt hat, ausgleichen.
Wie kommt es zu fehlerhaften Wohnflächenberechnungen?
Stichproben zeigen immer wieder, dass 90 % der Flächenangaben von Bestandsimmobilien fehlerhaft sind. Diese Fehler entstehen, weil Flächen aus Bauanträgen oder alte Mietvertragsangaben herangezogen werden, die gegebenenfalls ohne Zugrundelegung einer Berechnungsverordnung
ermittelt wurden. Es werden sehr oft auch vorhandene bewohnte Räumlichkeiten als Wohnfläche angegeben, die vor Jahren einmal ohne Baugenehmigung an oder in der Immobilie an- oder ausgebaut wurden (z.B. Untergeschossausbau oder Speicherausbau).
"Die eigentliche Berechnung der Wohnfläche erfolgt in der Praxis meist über die Wohnflächenverordnung (WoFlV), die im Jahr 2004 in Kraft getreten ist, mitunter wurde die Wohnfläche z. B. aber noch nach der 1983 außer Kraft getretenen DIN Norm 283 ermittelt"."Dies ist auch so korrekt, solange die Berechnungsgrundlage bekannt und als Vertragsgrundlage festgehalten wurde."
Grundfläche ist nicht gleich Wohnfläche. "Die Wohnflächenverordnung schreibt vor, welche Berechnungsmaßstäbe für Tür- und Fensterrahmen, Treppen, Öfen, Einbaumöbel, Schrägen, Raumhöhen sowie Schornsteine, Pfeiler, Säulen, Vormauerungen und Nischen anzuwenden sind. Auch bei Kellerräumen, Garagen, Terrassen und Balkonen, geheizten oder ungeheizten Wintergärten und Schwimmbädern, Waschküchen und Heizungsräumen sind Abschläge zwischen 0 bis 100 % von der Grundfläche vorzunehmen".
Als Privatverkäufer kann man hier schnell an seine Grenzen und aus Unkenntnis zu einer inkorrekten Quadratmeterangabe gelangen. Für eine
fehlerhafte oder unvollständige Angabe ist man voll und ganz haftbar. Auch die beim Immobilienverkauf ausgeschlossene Gewährleistung schützt nicht vor Schadenersatzansprüchen, sofern die Fläche als Vertragsgegenstand angenommen wurde.
Seriöse Makler übernehmen das Risiko für den Privatverkäufer.
Wie kann sich der Verkäufer nun am besten vor teuren Schadensersatzansprüchen schützen und sicherstellen, dass in seinem Exposé und dem Miet- oder Kaufvertrag die korrekte Wohnfläche angegeben ist?
Am Sichersten ist es für Eigentümer, den Verkauf nicht in Eigenregie durchzuführen, sondern einen Fachmann zurate zu ziehen.
Ein guter Makler ist bestens mit den Berechnungen der Wohnfläche vertraut und wird diese korrekt ausführen.
"Köhler Immobilien GmbH bietet dem Kunden eine Rechtssicherheit, die der Privatverkäufer allein nicht gewährleisten kann".
Die Kosten für eine Wohnflächenberechnung

Quadratisch und rechteckig kann jeder messen. Aber probieren Sie es einfach einmal, nur zum Spaß, die Wohnflächen dieser drei abgebildeten Grundrissbilder auszurechnen.
Unsere Wohnflächenvermessung erfolgt durch bei Sprengnetter ausgebildete
erfahrene Kooperationspartner mit modernen Laserentfernungsmessgeräten. Nach dem Auswerten der Messdaten wird die exakte Wohnfläche berechnet. Wir liefern Ihnen nachvollziehbare Dokumentationen in Papierform. Auf Wunsch können wir Ihnen die gesamten Unterlagen auch ohne Portokosten als PDF-Dateien zusenden.

Kosten der Wohnflächenberechnung:
Die Abrechnungen erfolgen auf Basis der gemessenen Grundflächen* (nicht der Wohnfläche) nach den folgenden Abrechnungssätzen:
- Grundfläche bis 100 m² x 4,00 EUR / m²
- Grundfläche von 101 bis 300 m² x 3,50 EUR / m²
- Grundfläche über 300 m² auf Anfrage
- Erstellung eines Grundrisses 1,80 EUR / m²
- Die Fahrtkosten betragen 1,80 EUR / je gefahrenen Kilometer (Hin- und Rückfahrt), es wird aber mindestens eine Pauschale von 60,00 EUR (inkl. gesetzl. MwSt.) fällig.
- Unabhängig von der gemessenen Grundfläche ist der pauschale Mindestbetrag in Höhe von 360 EUR inkl. gesetzl. MwSt. und inkl. der Anfahrtskosten fällig.

Zahlungsbedingungen:
- Bei den vorgenannten Kosten handelt es sich um Bruttoendpreise, also bereits inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen MwSt.
- Nach erfolgter Vermessung ist eine Anzahlung von 60,00 EUR sowie die Fahrkosten in Höhe von 60,00 EUR (d.s. 120 EUR) in bar gegen Quittung direkt vor Ort fällig und zahlbar.
- Alle Kosten haben Gültigkeit von Montag bis Freitag von 09.00 bis 19.00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten wird ein Zuschlag von je 50 % fällig.
- Die Restzahlung ist nach der Auswertung der Vermessung und nach Rechnungseingang innerhalb 7 Tagen fällig.
- Die komplette Dokumentation einschließlich einer eventuellen bestellten Grundrisszeichnung wird Ihnen direkt nach Zahlungseingang sofort per Post zugestellt. Auf Wunsch auch per E-Mail als PDF-Dokument.
Professionelle Wohnflächenberechnung
Welche Flächen werden gemäß Wohnflächenverordnung wie angerechnet?
Folgende Grundflächen zählen zur Wohnfläche:
- Wohnzimmer
- Esszimmer
- Schlafzimmer
- Kinderzimmer
- Flure und Dielen
- Küchen
- Nebenräume (z.B. Speise- und Besenkammern,
Vorräume, diverse Schrankräume) - Badezimmer/Toilettenräume
- beheizte Wintergärten
- Schwimmbäder
- Sauna- und Fitnessräume
(sofern diese Räume nach allen Seiten geschlossen sind und zur Zweckerfüllung von gehobenen Wohnbedürfnissen dienen)
Bis maximal zur Hälfte der jeweiligen Fläche werden angerechnet:
- unbeheizte Wintergärten
- Loggien
- Terrassen
- Balkone
- Dachgärten
Nicht zur Wohnfläche zählen:
- Kellerräume
- Waschküchen
- Abstellräume außerhalb der Wohnung
- Trockenräume
- Bodenräume
- Heizungsräume
- Garagen
- Schwarzbauten oder nicht genehmigte Aus- oder Umbauten
In Abzug gebracht werden:
- Mauervorsprünge und Schornsteine, freistehende, in ganzer Raumhöhe durchgehende Pfeiler sowie Säulen von mehr als 0,1m²
- Verkleidungen, Vormauerungen (sofern diese höher als 1,5 m sind und die Grundfläche mehr als 0,1 m² beträgt)
(Wie es beispielsweise in Badezimmern vorzufinden ist.)
voll berechnet werden:
Die Grundflächen von Räumen oder Raumteilen mit einer lichten Höhe von mindestens 2,00 m sowie Fenster und offene Wandnischen, die bis zum Boden herunterreichen und mehr als 0,13 m tief sind
weiterhin Erker und Wandschränke, die eine Grundfläche von mindestens 0,5 m² haben, darüber hinaus Raumteile unter Treppen, soweit die lichte Höhe mindestens 2,0 m beträgt.
weiterhin Erker und Wandschränke, die eine Grundfläche von mindestens 0,5 m² haben, darüber hinaus Raumteile unter Treppen, soweit die lichte Höhe mindestens 2,0 m beträgt.
zur Hälfte berechnet werden:
Grundflächen von Raumteilen mit einer lichten Höhe von mehr als 1,0 m und weniger als 2,0 m.
nicht berechnet werden:
Grundflächen von Raumteilen mit einer lichten Höhe von weniger als 1,0 m.
Keine Gewähr: Diese Übersicht erhebt keinen Anspruch auf rechtliche Vollständigkeit und stellt keinerlei steuerliche oder rechtliche Beratung dar.
