-
Tippgeberprovision - Wissen bringt Geld
Ihr Immobilien-Tipp wird bei uns 2x belohnt
Diese Tippgeberprovision sollten Sie sich nicht entgehen lassen
Ihr Immobilien-Verkaufs-Tipp ist uns einiges wert
Wenn Sie von einer Immobilie wissen, die verkauft werden soll:
Informieren Sie uns.
Wir belohnen Ihren einen Tipp gleich doppelt.
- Die 1. Tippgeberprovision wird fällig, wenn es mit Ihrem Tipp zu einem qualifizierten Alleinauftrag über 3 Monate kommt. Sie erhalten 100 Euro. Diese 100 Euro werden nach einem rechtsgültigen qualifizierten Alleinauftrag direkt an Sie ausgezahlt unabhängig davon, ob wir die Immobilie später verkaufen können oder nicht.
- Die 2. Tippgeberprovision wird fällig, wenn Ihr Tipp zu einem notariellen Kaufvertragsabschluss führt. Sie erhalten 5 Prozent, der an uns gezahlten Netto-Vermittlungsprovision (ohne MwSt.) direkt nach Eingang der vollständigen Provision auf unserer Bankverbindung überwiesen.

Voraussetzungen für Ihre Tippgeber-Prämie sind:
- Köhler Immobilien GmbH kennt die Immobilie nicht.
- Die Immobilie liegt in den von uns betreuten Regionen und Städten.
- Es liegt noch kein Maklerauftrag vor.
- Das Objekt wird nicht bereits beworben.
Wenn Sie also jemanden aus Ihrem Verwandten-, Freundes- oder Bekanntenkreis kennen, die oder der seine Immobilie verkaufen möchte, sollten Sie umgehend handeln. Rufen sie uns gleich an oder schreiben Sie uns.
Senden Sie uns dazu die Ihnen bekannten Fakten per Kontaktformular. Ganz besonders wichtig sind natürlich Angaben zum Immobilienbesitzer, zur Immobilie und Ihre eigenen Kontaktangaben. Sie helfen uns, wenn Sie uns möglichst umfassend informieren.
Senden Sie uns dazu die Ihnen bekannten Fakten per Kontaktformular. Ganz besonders wichtig sind natürlich Angaben zum Immobilienbesitzer, zur Immobilie und Ihre eigenen Kontaktangaben. Sie helfen uns, wenn Sie uns möglichst umfassend informieren.
Bitte beachten Sie...
Wir können nur Objekte berücksichtigen, die nicht bereits in unserer Kartei erfasst sind. Ebenso sind Immobilien ausgeschlossen, die uns zuvor von einem anderen Tippgeber benannt wurden. Der/die Ehepartner/in sind als Tippgeber können nicht berücksichtigt werden.
Außerdem behalten wir uns vor, Objekte abzulehnen.
Erfüllt die Immobilie die genannten Voraussetzungen, werden wir den Besitzer kontaktieren. Bitte informieren Sie den Besitzer im Vorfeld über die Weitergabe seiner Daten, holen Sie sich dazu seine Zustimmung ein und kündigen Sie unsere Kontaktaufnahme an.
Außerdem behalten wir uns vor, Objekte abzulehnen.
Erfüllt die Immobilie die genannten Voraussetzungen, werden wir den Besitzer kontaktieren. Bitte informieren Sie den Besitzer im Vorfeld über die Weitergabe seiner Daten, holen Sie sich dazu seine Zustimmung ein und kündigen Sie unsere Kontaktaufnahme an.
Wenn Sie unser Kontaktformular nutzen, bekommen Sie automatisch eine Kopie Ihrer Datenübermittlung. Falls Sie uns einen Brief oder eine E-Mail mit Ihrem Tipp schreiben, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung. Einen telefonischen Immobilientipp werden wir schriftlich bestätigen. Ohne schriftliche Bestätigung hat dieser Tipp keine Relevanz, da für beide Seiten nicht nachweisbar.
Ausgeschlossen von der Tippgeber-Prämie sind Personen, die diese aus standesrechtlichen Gründen nicht annehmen dürfen. Dazu zählen z. B. Rechtsanwälte und Steuerberater. Natürlich freuen wir uns dennoch sehr über etwaige nützliche Hinweise aus diesem Personenkreis.
Ausgeschlossen von der Tippgeber-Prämie sind Personen, die diese aus standesrechtlichen Gründen nicht annehmen dürfen. Dazu zählen z. B. Rechtsanwälte und Steuerberater. Natürlich freuen wir uns dennoch sehr über etwaige nützliche Hinweise aus diesem Personenkreis.
Spielen Sie mit offenen Karten.
Auch hier gilt das Datenschutzgesetz.
Aus diesem Grund ist es äußerst wichtig, Ihre Kontaktperson anzusprechen und zu fragen, ob sie mit einer professionellen Vermittlung einverstanden, und wenn ja, ob sie mit der Weitergabe ihres Namens mit Telefonnummer einverstanden ist. Schließlich möchten wir niemanden dazu verleiten, gegen ein geltendes Recht zu
verstoßen. Weisen Sie der Fairness halber außerdem darauf hin, dass Sie im Erfolgsfall eine Tippgeberprovision erhalten. Und zwar ausschließlich von uns.
Kostenseitig erfährt die Person, welcher Sie unsere Dienstleistungen empfehlen, keinerlei Nachteile dadurch. Wir geben einfach einen Teil unserer Erfolgsprovision an Sie als Tippgeber weiter.
Mit Freunden Geschäfte machen.
Eventuell eine heikle Sache.
Auch wir spielen mit offenen Karten und möchten Ihnen noch etwas zu bedenken geben: Wenn Sie uns Ihren Freunden empfehlen und dabei die bei erfolgreichem
Verkauf fällige Tippgeberprovision ansprechen, könnte dies ein ungünstiges Licht auf Sie werfen. Manch einer wird sich fragen: Will mein Freund finanziell von mir
profitieren? Das kann die Freundschaft gefährden. Dies möchten wir definitiv nicht und liegt auch nicht in unserer Absicht.
Daher unser Vorschlag:
Bieten Sie an, die Tippgeberprovision zu teilen. Dann profitieren Ihre Freunde nicht nur von unserer seriösen Leistung, sondern sind auch von Ihrer aufrichtigen
Gesinnung überzeugt.
Nur mit Zustimmung werden wir aktiv
Ist der potenzielle Verkäufer mit der Weitergabe seiner Daten und einer Vermittlung einverstanden, nehmen wir - unter Verweis auf Ihre Empfehlung - mit ihm
Kontakt auf. Kommen wir mit dem Eigentümer ins Geschäft, halten wir Sie als unseren Tippgeber im Rahmen der gültigen Datenschutzauflagen auf dem Laufenden.
