Unverzichtbar: Der Energieausweis für Ihre Immobilie

Bei einer Verkaufsbeauftragung lassen wir einen Energieausweis für Sie kostenfrei erstellen.

Mit Köhler Immobilien GmbH rechtlich immer auf der sicheren Seite

Der Immobilienbesitzer informiert mit dem Energieausweis über die Energieeffizienz seines Gebäudes bzw. seiner Wohnung.

Für den Käufer sind die Vorteile klar: Ähnlich wie seit langem bei Kühlschränken oder Herden erfährt er mit einem Blick das Wesentliche über die "Verbrauchsklasse" der Immobilie und deren Energieeffizienz.

Seit der Novellierung der Energiesparverordnung (EnEV) im Jahr 2014
gelten verschärfte Regelungen.
Immobilienverkäufer oder Vermieter,
die keinen Makler beauftragen wollen, müssen hier einiges beachten.
Beispielsweise muss der Energieausweis schon bei der Besichtigung
unaufgefordert vorgelegt oder übergeben, die Energiedaten bereits in den
Immobilienanzeigen ausgewiesen werden. Sonst drohen empfindliche Bußgelder.
Wenn Sie uns beauftragen, kümmern wir uns natürlich auch um sämtliche
Details, die den Energieausweis betreffen.
Energieausweis-Erstellung, Köhler Immobilien e.K.

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis - Welcher Ausweis wird benötigt?

Verbrauchsausweis


  • Der Verbrauchsausweis basiert auf dem Energieverbrauch. Grundlage für ihn ist der gemessene und dokumentierte Energieverbrauch der Bewohner in den letzten drei Jahren. HINWEIS: Das Wort Verbrauchsausweis sagt schon vieles. Er wird nach dem Verbrauch der Nutzer berechnet. Dies kann je nach Nutzer und dessen Heizungs- bzw. Verbrauchsverhalten sehr stark differieren.

Bedarfsausweis


  • Dagegen erfordert der Bedarfsausweis eine umfassende Analyse des
    Gebäudes. Anhand von Aspekten wie Qualität und Dämmwirkung der
    Gebäudehülle, Außenwänden, Decken und Fenster werden die
    Wärmeverluste berechnet. Auch die Heizungsanlage und weitere,
    technische Elemente fließen in die Bewertung ein. Auf diese Weise
    ermittelt man den Energiebedarf des gesamten Objektes. Dieser wird auf die jeweilige Einheit (Wohnung) umgelegt.

WANN MUSS ICH DEN AUSWEIS ERNEUERN?

  • Ein Energieausweis gilt zehn Jahre lang.
  • Ausnahme: Kommt es in der Zwischenzeit zu größeren Umbauten am Haus, wird ein neuer Ausweis fällig.
  • Ausnahme: Denkmalgeschützte Gebäude benötigen keinen Energieausweis.

Sie möchten verkaufen und haben keinen Energieausweis?

Senden Sie uns eine Nachricht und wir melden uns bei Ihnen!

* Pflichtfelder