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Anzahl der Objekte: 1 | 1
Obj.: 1 | 1

Baugrundstück (teilweise mit Hang) mit Entwicklungspotenzial in Oppenheim. Bebaubar nach § 34

Grundstück Oppenheim - Köhler Immobilien Wohngrundstück Oppenheim
Grundstück Oppenheim - Köhler Immobilien
220.000,- €
 
Grundstück Oppenheim - Köhler Immobilien Wohngrundstück Oppenheim
Grundstück Oppenheim - Köhler Immobilien
Grundstück Oppenheim - Köhler Immobilien Wohngrundstück Oppenheim
Grundstück Oppenheim - Köhler Immobilien
Grundstück Oppenheim - Köhler Immobilien Wohngrundstück Oppenheim
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Grundstück Oppenheim - Köhler Immobilien Wohngrundstück Oppenheim
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Grundstück Oppenheim - Köhler Immobilien
Grundstück Oppenheim - Köhler Immobilien Wohngrundstück Oppenheim
Grundstück Oppenheim - Köhler Immobilien
Bildquelle aus der BoReWi RLP - Steinweg Oppenheim - Köhler Immobilien Wohngrundstück Oppenheim
Bildquelle aus der BoReWi RLP - Steinweg Oppenheim - Köhler Immobilien

Objektart

Wohngrundstück

Adresse

55276 Oppenheim

Objektdaten

Objekt-Nr. 3557-UK
Grundstück (ca.) 882 m²
Kaufpreis 220.000,- €
Informationen

Großes Grundstück mit möglicher Bebauung nach § 34 BauGB

Zum Verkauf steht das angrenzende Grundstück eines historischen Anwesens in Oppenheim.
In einem Teil des Grundstückes befindet sich ein Hang, von dort wäre auch ein Rheinblick möglich.

Nach erster Einschätzung besteht die Möglichkeit einer Bebauung gemäß § 34 BauGB (Nachbarschaftsbebauung), vorbehaltlich der Prüfung und Genehmigung durch die zuständigen Behörden.

Grundstücksgröße: ca. 882 m²

Eckdaten
oGrundstücksart: Baugrundstück
oGrundstücksgröße: ca. 882 m²
oTopografie: Teilweise Hanglage
oErschließung: über bestehendes Grundstück bzw. neu herzustellende
Zufahrt/Zugang
oUmgebung: Wohnbebauung und Grünflächen
oBebauungsmöglichkeit: nach § 34 BauGB möglich (vorbehaltlich behördlicher
Prüfung)

Grundstück & Potenzial

Das Grundstück weist eine besondere Teil-Hanglage mit altem Baumbestand auf und eröffnet vielseitige Möglichkeiten für individuelle Architektur- und Nutzungskonzepte.

Besonderheiten
ogroßes Grundstück mit Entwicklungspotenzial
opraktische Wohnlage in Oppenheim
onaturnahes Umfeld
oruhige rückwärtige Lage
ogute Anbindung an Mainz und Rhein-Main

Hinweise

Die Bebaubarkeit wurde nicht bauordnungsrechtlich geprüft und ist vom Käufer eigenständig mit den zuständigen Behörden abzustimmen. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Eine sehr wahrscheinlich mögliche Bebauung orientiert sich gemäß § 34 BauGB an der umliegenden Nachbarschaftsbebauung.

Für den Steinweg gilt auch die Erhaltungs- und Gestaltungssatzung der Stadt Oppenheim. Anbei ein Link:

https://www.stadt-oppenheim.de/wp-content/uploads/2024/04/erhaltungs-und-gestaltungssatzung.pdf?utm_source=chatgpt.com

Lt. Bodenrichtwertkarte RLP gibt es folgende Informationen:
Das Grundstück wird lt. Gutachterausschüsse für Grundstücke in Rheinland-Pfalz
mit folgenden Gebietsmerkmalen geführt.
Bodenrichtwert 380 EUR / m²
Entwicklungszustand: B
Nutzungsart: MI - Mischgebiet
Bauweise: g - geschlossen
Geschosszahl: II

Im Kaufpreis wurde der Grundstücksanteil der starken Hanglage bereits preislich berücksichtigt.
Der Kaufpreis beträgt 220.000 EUR (d.s. rund 250 EUR / m² )

Für diese Immobilie fällt keine zusätzliche Käuferprovision an, wir werden ausschließlich vom Verkäufer und Eigentümer honoriert.

Besichtigungen erfolgen ausschließlich nach Vereinbarung.

Das Baulücken - Grundstück befindet sich in praktischer Lage von Oppenheim im Landkreis Mainz-Bingen.
Durch die rückwärtige Lage entsteht eine ruhige und naturnahe Atmosphäre mit besonderem Charakter.
Die Umgebung ist geprägt von gewachsener Wohnbebauung, Weinbauflächen sowie großzügigen Grünbereichen.
Oppenheim bietet eine sehr gute Infrastruktur mit Einkaufsmöglichkeiten, Gastronomie, Schulen, Kindergärten sowie Bahnanschluss Richtung Mainz, Worms und Frankfurt.

Steinweg 18 / 20 / 22
Flurstück 164 = 882 m²
(zur Beachtung teilweis mit starker Hanglage im hinteren linken Bereich des Gesamtgrundstückes)

Ansprechpartner für diese Immobilie: Uwe Köhler

WICHTIGER HINWEIS:

Diese Immobilie wird so angeboten, dass kein Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten abgeschlossen wird. Wir sind alleiniger Interessenvertreter des Verkäufers.
Die Vergütung bei der Vermittlung dieser Immobilie trägt ausschließlich der Verkäufer. Der Immobilienmakler ist der alleinige Interessenvertreter des Verkäufers und vereinbart mit dem Kaufinteressenten weder eine Vergütung, noch wird ein Maklervertrag abgeschlossen. Auch durch die Vereinbarung eines Besichtigungstermins oder die Übermittlung von Unterlagen, sowie die Entgegennahme eines Kaufpreisangebots kommt kein Maklervertrag mit dem Kaufinteressenten zustande.
Bei eventuellen Kaufpreisverhandlungen vertreten wir ebenfalls als einseitiger Interessenvertreter nur den Verkäufer. Eventuelle Kaufpreisverhandlungen finden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Verkäufers statt.

Alle Angaben beruhen auf Aussagen des Eigentümers. Für deren Richtigkeit übernimmt Köhler Immobilien GmbH keine Gewähr. Für Bilder im Internet wird keine Haftung übernommen, Basis ist die Besichtigung vor Ort. Nur die im Notarvertrag beschriebenen Eigenschaften werden bei Abschluss des Kaufvertrags rechtsverbindlich.

Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI)
Zur Erstellung, Überarbeitung und Optimierung einiger Inhalte und Bilder bei den Exposés setzen wir unterstützend auch Künstliche Intelligenz (KI) ein. Dabei kommen beispielsweise KI-gestützte Textgeneratoren zum Einsatz.
Alle Inhalte werden vor der Veröffentlichung durch eine verantwortliche Person überprüft und nochmals mit unseren Worten ergänzt und angepasst, so dass es sich bei den Texten um keine reinen KI Texte handelt.
Die Nutzung erfolgt ausschließlich zur redaktionellen Unterstützung - eine vollautomatisierte Veröffentlichung ohne menschliche Kontrolle findet nicht statt.
Eventuelle mit KI bearbeitete Bilder werden von uns gekennzeichnet.

Ansprechpartner

Frau Barbara Luff
Telefon: 004915140446359
Mobil: 004915140446359

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Objektanfrage

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